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Mitnahme von gefährlichen Gegenständen

Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über die Bestimmungen für die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen, die in Ihrem Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck erlaubt sind. Die nachfolgende Liste ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden. Für bestimmte Flüge können weitere Vorschriften gelten. Darüber hinaus sind nationale Vor­schriften und die IATA-Gefahrgut­vorschriften (International Air Transport Association) zu beachten.

Elektronische Geräte und Batterien

Elektronische Geräte und Batterien

Schrittmacher

Gas

Taucher-/Schnorchelausrüstung

Sauerstoff (gasförmig)

Gaszylinder, nicht entflammbar, ungiftig

Gaskartuschen, nicht entflammbar, ungiftig

Lawinenrettungsrucksäcke

Quecksilber

Thermometer (medizinisch oder klinisch)

Thermometer (meteorologisch)

Barometer

Entzündliche Flüssigkeiten

Präparate/Proben, nichtinfektiös, verpackt mit kleinen Mengen entzündlicher Flüssigkeit

Brennstoffzellensysteme und Ersatzbrennstoffpatronen

Entzündliche Gegenstände

Sicherheitsstreichhölzer und Feuerzeuge

Sonstige

Permeationsgeräte

Stickstoff (gekühlte Flüssigkeit)

Medizinische Artikel oder Toilettenartikel (nicht radioaktiv), einschließlich Spraydosen

Spraydosen

Lockenstäbe

Trockeneis (Kohlendioxid, fest)

Geräte zur Überwachung chemischer Kampfstoffe

Waffen und Munition

Alkoholische Getränke

Fernsehgeräte

Fallschirme

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